Markenpraxis Folgend werden sinngemäss die Eckpunkte der Markenpraxis dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für Markenfragen des IGE in Bern. Bei konkreten Sachfragen sollten spezialisierte Markenanwälte beigezogen werden. Wir klären Ihr Anliegen gerne in Zusammenarbeit mit den uns verbundenen Markenanwälten ab.
Markenarten |
Entstehung des
Markenschutzes a) Eintragung in Markenregister unter Hinter-legung der Identität des Anmelders und der Wiedergabe der Marke. Der Anmeldetag begründet die Marke und bestimmt den Zeitrang bei identischen Anmeldungen. b) Markenschutz kann auch durch notorische Bekanntheit entstehen (Art. 3 Abs. 2 lit. b MSchG), oder c) durch Benutzung, sofern die Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Abnehmer diese Marke einem Unternehmen zuordnen. |
|||
Legende: BGE : Bundesgerichtsentscheid Kl.: Waren- und Dienstleistungsklasse BVGer: Bundesverwaltungsgericht MschG : Markenschutzgesetz IR: Internationale Registrierung |