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Warenklassen
Gemäss Nizza-Klassifikation werden Marken in Verbindung mit ausgewählten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Ein Name muss nur in der Klasse resp. dem betroffenen Anwendungsgebiet unverwechselbar sein.

Um Konfliktpotenziale kompetent abzuschätzen, bedarf es eines erfahrenen Juristen,
dessen Einschätzung auf der bisherigen Rechtsprechung basiert. Wir arbeitet darum mit der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Weinmann Zimmerli AG zusammen.


Warenklassen 1 - 10
Warenklassen 11 - 20
Warenklassen 21 - 30
Warenklassen 31 - 34
Dienstleistungen 35 - 45