Markenpraxis Folgend werden sinngemäss die Eckpunkte der Markenpraxis dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für Markenfragen des IGE in Bern. Bei konkreten Sachfragen sollten spezialisierte Markenanwälte beigezogen werden. Wir klären Ihr Anliegen gerne in Zusammenarbeit mit den uns verbundenen Markenanwälten ab. Markenarten Entstehung des Markenschutzes Umfang des Markenschutzes Funktion der Marke Inhalt der Marke Widerspruchsverfahren Dauer und Verfall des Markenschutzes |
Markenarten Marken sind rechtlich besondere Zeichen, die Waren/ Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen unterscheiden. Markenrechte sind geistiges Eigentum, sogenannte immaterielle Monopol-rechte und damit veräusserbar (z.B. Verkauf; Lizenzvergabe). Der Gesetzgeber unterscheidet primär drei Arten von Marken: Wortmarken: Umfassen alle Wörter in üblicher Gross- und/ oder Kleinschreibung sowie übliche Schrift- und Tastaturzeichen (z.B. +,�, !, @ etc.). Die Namensentwicklung betrifft ausschliesslich diese Markenart. Kombinierte Marken: Wörter in unüblicher Schrift oder kombiniert mit einer Grafik. Bildmarken: Bildmarken bestehen aus einer Grafik allein. |
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Legende: BGE : Bundesgerichtsentscheid Kl.: Waren- und Dienstleistungsklasse BVGer: Bundesverwaltungsgericht MschG : Markenschutzgesetz IR: Internationale Registrierung |