Markenpraxis Folgend werden sinngemäss die Eckpunkte der Markenpraxis dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für Markenfragen des IGE in Bern. Bei konkreten Sachfragen sollten spezialisierte Markenanwälte beigezogen werden. Wir klären Ihr Anliegen gerne in Zusammenarbeit mit den uns verbundenen Markenanwälten ab.
Markenarten |
Dauer und Verfall des
Markenschutzes Der Markenschutz wird bei erfolgreicher Registrierung rückwirkend auf das Anmelde-datum begründet und muss alle 10 Jahre erneuert werden. Dies kann beliebig oft wiederholt werden, sofern die Marke weiterhin benutzt wird. Nach Eintragung der Marke kommt in den meisten Ländern (z.B. in der Schweiz) eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren zur Anwendung. Sollte die Marke nach dieser Frist unbenutzt sein, verfällt sie und wird gegen-standslos. |
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Legende: BGE : Bundesgerichtsentscheid Kl.: Waren- und Dienstleistungsklasse BVGer: Bundesverwaltungsgericht MschG : Markenschutzgesetz IR: Internationale Registrierung |