de | en
über uns
Dienstleistung
Überzeugung

Phasenplan
Projektanfrage
Kontakt

Grundlagen
       Glossar
       Warenklassen
       Markenpraxis

       FAQ
       Links
Markenpraxis
Folgend werden sinngemäss die Eckpunkte der Markenpraxis dargelegt. Die Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für Markenfragen des IGE in Bern.

Bei konkreten Sachfragen sollten spezialisierte Markenanwälte beigezogen werden. Wir klären Ihr Anliegen gerne in Zusammenarbeit mit den uns verbundenen Markenanwälten ab.

Markenarten
Entstehung des Markenschutzes
Umfang des Markenschutzes
Funktion der Marke
Inhalt der Marke
Widerspruchsverfahren
Dauer und Verfall des Markenschutzes

Umfang des Markenschutzes
Klassifizierung
Die Marke unterliegt dem Spezialitätsprinzip und ist darum abstrakt nicht schützbar, sondern nur für genau bestimmt Waren und/oder Dienst-leistungen, für die die Marke beansprucht wird. Diese Bestimmung wird anhand der sog. Nizza-Klassifikation vorgenommen. Sie umfasst 3 Ebenen:

1)
Warenklassen
(Klassen 1-34) und Dienstleistungsklassen (Klassen 35-45).       Z.B.: Klasse 31: "Land-, garten- und forstwirt-schaftliche Erzeugnisse"

2)
Oberbegriffe daraus (z.B."frisches Obst und Gemüse")

3)
Unterbegriffe (z.B. "Apfel")

Klassennummern: (siehe Menu Warenklassen)
Falls nur Klassennummern angegeben werden, wird angenommen, dass der Hinterleger alle darunter laufenden Ober und Unterbegriffe beansprucht.

Markenstrategie
Je nach Expansionsplänen und Markenstrategie kann es sinnvoller sein, ganze Klassen, Oberbegriffe daraus oder gar Unterbegriffe einer Ware oder Dienstleistung zu registrieren.

Legende:
BGE : Bundesgerichtsentscheid
Kl.: Waren- und Dienstleistungsklasse
BVGer: Bundesverwaltungsgericht
MschG : Markenschutzgesetz
IR: Internationale Registrierung