Warenklassen Gemäss Nizza-Klassifikation werden Marken in Verbindung mit ausgewählten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Ein Name muss nur in der Klasse resp. dem betroffenen Anwendungsgebiet unverwechselbar sein. Um Konfliktpotenziale kompetent abzuschätzen, bedarf es eines erfahrenen Juristen, dessen Einschätzung auf der bisherigen Rechtsprechung basiert. Wir arbeitet darum mit der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Weinmann Zimmerli AG zusammen. Warenklassen 1 - 10 Warenklassen 11 - 20 Warenklassen 21 - 30 Warenklassen 31 - 34 Dienstleistungen 35 - 45 |
Klasse 35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten. Klasse 36 Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen. Klasse 37 Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten. Klasse 38 Telekommunikation. Klasse 39 Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen. Klasse 40 Materialbearbeitung. Klasse 41 Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten. |
Klasse 42 Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software. Klasse 43 Verpflegung; Beherbergung von Gästen. Klasse 44 Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits-und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft. Klasse 45 Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen; von Dritten erbrachte, persönliche und gesellschaftliche Dienstleistungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse. |