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Warenklassen
Gemäss Nizza-Klassifikation werden Marken in Verbindung mit ausgewählten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Ein Name muss nur in der Klasse resp. dem betroffenen Anwendungsgebiet unverwechselbar sein.

Um Konfliktpotenziale kompetent abzuschätzen, bedarf es eines erfahrenen Juristen,
dessen Einschätzung auf der bisherigen Rechtsprechung basiert. Wir arbeitet darum mit der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Weinmann Zimmerli AG zusammen.


Warenklassen 1 - 10
Warenklassen 11 - 20
Warenklassen 21 - 30
Warenklassen 31 - 34
Dienstleistungen 35 - 45
Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37
Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 38
Telekommunikation.

Klasse 39
Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 40
Materialbearbeitung.

Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Klasse 43
Verpflegung; Beherbergung von Gästen.

Klasse 44
Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits-und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Klasse 45
Juristische Dienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen für den Schutz von Sachwerten und Individuen; von Dritten erbrachte, persönliche und gesellschaftliche Dienstleistungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse.