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Warenklassen
Gemäss Nizza-Klassifikation werden Marken in Verbindung mit ausgewählten Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Ein Name muss nur in der Klasse resp. dem betroffenen Anwendungsgebiet unverwechselbar sein.

Um Konfliktpotenziale kompetent abzuschätzen, bedarf es eines erfahrenen Juristen,
dessen Einschätzung auf der bisherigen Rechtsprechung basiert. Wir arbeitet darum mit der renommierten Zürcher Anwaltskanzlei Weinmann Zimmerli AG zusammen.


Warenklassen 1 - 10
Warenklassen 11 - 20
Warenklassen 21 - 30
Warenklassen 31 - 34
Dienstleistungen 35 - 45
Klasse 31
Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.

Klasse 32
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 34
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.